Hinweis an alle Züchter
Aus gegebenen Anlaß weise ich nochmals daraufhin, daß vor einer Zuchttätigkeit auf der Ahnentafel die „Zuchtzulassung“ (bei Rüde und Hündin) bestätigt sein muß. Vorher erfolgt keine Wurfeintragung, wenn diese Angaben fehlen und die PL-Untersuchung nicht vermerkt ist. Eigentlich sollte der Zuchtwart bei der Wurfabnahme das schon merken und beanstanden, Wir werden für den zusätzlichen Postversand Erschwernisgebühren berechnen. Die Eintragung erfolgt bei der Zuchtbuchstelle! Auf den Wurfmeldescheinen fehlt oft der Zwingername und das entsprechende X bei vor- oder nachgesetzt. Auch die Chip-Nr. sollten auf einem extra Blatt aufgeklebt sein und die Namen der Welpen angegeben sein. Bei bis zu 3 Welpen können die Chip-Aufkleber auf dem Wurfmeldeschein unter den Namen der Welpen aufgeklebt werden. Lt. VDH ist auch ein Zwingerbuch mit allen Angaben zu führen! Für die Rücksendung der Unterlagen bitte entsprechend Porto bzw. Freiumschlag beilegen. Bei Beantragung von Ahnentafeln ist das nicht erforderlich.
Roman Alraun
1. Vorsitzender und Hauptzuchtwart